Abstimmung vom 8. März 2026 zur Umsetzung der Wohnraumstrategie
Cham entscheidet am 8. März 2026 über die Umsetzung der Wohnraumstrategie. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stimmen über vier Vorlagen ab:
- Reglement zur Wohnraumförderung (Abstimmungsfrage 1)
- Anpassung Gemeindeordnung (Abstimmungsfrage 2)
- Rahmenkredit für die Gewährung von Darlehen (Abstimmungsfrage 3)
- Rahmenkredit für den Kauf von Grundstücken (Abstimmungsfrage 4)
Untenstehend finden Sie die Abstimmungsunterlagen sowie erläuternde Dokumente und Informationen:
- Darüber wird abgestimmt
- Abstimmungsunterlagen und erläuternde Dokumente
- Erklärvideo
- Infoveranstaltung
Darüber wird abgestimmt
Die stetig steigenden Mietpreise im Kanton Zug und damit auch in Cham belasten das Haushaltsbudget der Bevölkerung. Bei diversen Mitwirkungsformaten hat sich gezeigt: Viele Chamerinnen und Chamer sind besorgt, dass sie keine zahlbare Wohnung in Cham finden. In den letzten Jahren wurden zudem mehrere politische Vorstösse zu diesem Thema eingereicht.
Der Gemeinderat hat deshalb nach Lösungsansätzen gesucht, um bezahlbare Wohnungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Cham zu fördern. Dafür hat der Gemeinderat die sogenannte Wohnraumstrategie erarbeitet und im Januar 2025 beschlossen. Diese Strategie verfolgt drei Ziele: Das Angebot an bezahlbarem Wohnraum in Cham soll erhalten bleiben, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum soll erhöht werden und der Wohnraum soll für möglichst viele Personen erschwinglich sein. Zur kompletten Wohnraumstrategie.
Nun sollen die definierten Massnahmen zur Förderungen von erschwinglichen Wohnungen umgesetzt werden. Dafür braucht es die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und finanzielle Mittel. Darüber entscheidet das Chamer Stimmvolk an der Abstimmung vom 8. März 2026.
Konkret geht es um vier Abstimmungsfragen: Als rechtliche Grundlage soll ein Reglement zur Wohnraumförderung erlassen werden. Damit der Gemeinderat in eigener Kompetenz höhere Beträge für Bürgschaften und Baurechte vergeben kann, braucht es zudem eine Anpassung der Finanzkompetenz im Anhang der Gemeindeordnung. Um die finanziellen Mittel bereitstellen zu können, beantragt der Gemeinderat ausserdem je einen Rahmenkredit für die Gewährung von Darlehen und für den Kauf von Grundstücken.
Wenn das Chamer Stimmvolk zustimmt, dann können unter anderem die folgenden Massnahmen umgesetzt werden:
- Bürgschaften, um Projekte von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus abzusichern
- Darlehen an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
- Grundstückkäufe durch die Gemeinde, um erschwingliche Wohnungen zu erhalten und zu fördern
- Abgabe von Grundstücken der Gemeinde im Baurecht an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus
- Vermietungskriterien für gewisse bezahlbare und preisgünstige Wohnungen in Cham
- Mietzinsbeiträge für Haushalte, bei denen die Wohnkosten einen übermässig hohen Anteil des Einkommens ausmachen
Abstimmungsunterlagen und erläuternde Dokumente
| Abstimmungsunterlagen | erläuternde Dokumente |
|---|---|
| Abstimmungsbroschüre (folgt) | Entwurf Verordnung zum Reglement zur Wohnraumförderung (folgt) (in Kompetenz des Gemeinderats, nicht Teil der Abstimmung) |
| Reglement zur Wohnraumförderung (folgt) | Beispiele Berechnung Mietzinsbeiträge (folgen) (Ergänzung zum Entwurf der Verordnung) |
| Angepasste Gemeindeordnung (folgt) | Wohnraumstrategie |
| Erklärender Beitrag im Gemeindeinfo Nr. 102 |
Erklärvideo
Erklärvideo folgt im Februar.
Infoveranstaltung
Am Montag, 23. Februar 2026, findet um 19 Uhr im Lorzensaal Cham eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Abstimmung statt. Der Gemeinderat wird die Abstimmungsthemen erläutern, Hintergründe aufzeigen und Fragen aus der Bevölkerung beantworten. Alle Chamerinnen und Chamer sind herzlich eingeladen, eine Anmeldung ist nicht notwendig.