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Denkmalpflege

Unter der Voraussetzung, dass ein Bauwerk unter Schutz gestellt worden ist, leisten der Kanton und die Standortgemeinde je gleich hohe Beiträge an die Kosten für Restaurierungen und bedeutende Unterhaltsarbeiten.

Denkmalpflege
Die Einweihung des Technikums in Cham.

Für die Denkmalpflege ist das Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug federführend verantwortlich. Die gesetzliche Grundlage bildet das Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz (Link: Denkmalschutzgesetz). Gerne verweisen wir Sie auf die entsprechenden Links des Kantons:
Mein Bauvorhaben
Inventar und Verzeichnis der Denkmäler
Finanzielle Beiträge

Für Baubewilligungen sind die Gemeinden zuständig. Wenn Sie bauliche Veränderungen an einem geschützten Denkmal oder an einem Objekt, welches im Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgeführt ist beabsichtigen, nehmen Sie frühzeitig mit zuständigen Sachbearbeitern unserer Gemeinde (Baugesuche und Bauberatung) Kontakt auf. Wir übernehmen gerne die notwendige Koordination mit der Kantonalen Denkmalpflege. Durch das frühzeitige Zusammenführen der beiden Stellen von Gemeinde und Kanton ist ein zielgerichteter Ablauf gewährleistet.

Allfällige Unterschutzstellungen und Beitragsgesuche können durch den Eigentümer beim Amt für Denkmalpflege und Archäologie des Kantons Zug beantragt respektive eingereicht werden (Finanzielle Beiträge). Die Stellungnahmen des Gemeinderates zu Unterschutzstellungen und Beitragsgesuchen an den Kanton werden durch Rahel Köppel, Abteilung Planung und Hochbau, vorbereitet.