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Zonenplan

Der Zonenplan bezeichnet für das Gebiet einer Gemeinde Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen. Er bewirkt die klare Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Die Bauzone wird weiter aufgeteilt in Wohn-, Arbeits-, und gemischte Zonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Zonenfestlegungen sind parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich.

Bei einer Änderung des Zonenplans hat die Gemeinde der kantonalen Genehmigungsbehörde einen Bericht vorzulegen. Dieser muss darüber Auskunft geben, wie die Planung auf die übergeordneten rechtlichen Vorgaben abgestimmt ist. 

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