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Reklamebewilligungen

Alle Reklamen sind bewilligungspflichtig ausser:
  • Angebotstafeln beim Eingang zu den Detailhandelsgeschäften, Gastwirtschafts- und Landwirtschaftsbetrieben, sofern sie nur während der Geschäftsöffnungszeiten aufgestellt werden, keine Sichtzonen beeinträchtigen und den Fussgängerverkehr nicht behindern (minimale Durchgangsbreite 1.50 m).
  • Eigenreklamen von max. 25 cm Höhe an Volants von Sonnenstoren.
  • Unbeleuchtete Einzeltafeln von 0,20 m2 Fläche im Bereich des Geschäftseingangs.

Bewilligungsgesuche für Reklamen sind samt Unterlagen in zweifacher Ausfertigung der Abteilung Planung und Hochbau einzureichen. Bei Gesuchen, welche einen Entscheid der kantonalen Sicherheitsdirektion erfordern, sind die Unterlagen dreifach einzureichen. Das Gesuch hat eine detaillierte Darstellung und Beschreibung über Art, allfällige Beleuchtung, Ausmasse und Standort zu enthalten.

Als Planunterlagen sind beizulegen:

  • Grundbuchplan im Massstab 1:500
  • sofern erforderlich: Fassadenplan im Massstab 1:50 oder 1:100 mit Einzeichnung der Reklame
  • bei auskragenden Reklamen: Schnitt im Massstab 1:50 oder 1:100 mit Einzeichnung der Reklame
  • Detailskizze mit genauen Massen, aus der die farbige Gestaltung ersichtlich ist.

Aufstellen befristeter Reklame: Bitte wenden Sie sich an das Polizeiamt Cham, Petra Achermann, Telefon 041 723 87 81. Sie ist für die Bewilligung von befristeten Reklamen zuständig.

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