Einwohnergemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.
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Dokumente
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GV-Vorlagen 16. Juni 2025, inkl. Rechnung 2024 (PDF, 1.14 MB) | Download | 0 | GV-Vorlagen 16. Juni 2025, inkl. Rechnung 2024 |
Geschäftsbericht 2024 (PDF, 2.06 MB) | Download | 1 | Geschäftsbericht 2024 |
Protokoll GV 16. Dezember 2024 (PDF, 6.96 MB) | Download | 2 | Protokoll GV 16. Dezember 2024 |
Ausführliche Rechnung 2024 (PDF, 7.79 MB) | Download | 3 | Ausführliche Rechnung 2024 |