Nach Cham ziehen
Zudem finden Sie viele nützliche Hinweise, was Sie bei einem Umzug beachten müssen und wer informiert werden muss auf der Informationsseite des Bundes.
Anmeldung
Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen (gesetzliche Frist) bei uns persönlich am Schalter oder via Online-Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein(e)
- Familienbüchlein/Familienausweis (falls Sie verheiratet sind/waren)
- Kopie der Krankenkassenpolice (für das laufende Jahr, bei Familien für alle Mitglieder)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
Falls Sie einer ausländischen Staatsangehörigkeit angehören, wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Migration, Aabachstrasse 1, 6300 Zug, Tel. 041 728 50 50.
Anschliessend ist keine Anmeldung bei den Einwohnerdiensten in Cham notwendig.
Weitere Informationen finden Sie unter www.ch.ch
Heimatausweis
Der Heimatausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Cham beibehalten. Sie können die Bescheinigung direkt bei uns am Schalter beziehen. Bringen Sie dazu bitte einen Identitätsausweis mit.
Ein Wochenaufenthalt ist nur dann gegeben, wenn Sie regelmässig nach Cham zurückkehren (1-2 Tage/ Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Familienbeziehung, Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) weiterhin in Cham ist.
Wohnsitzbescheinigung
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Beschreibung |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 041 723 87 30 | Kontaktformular |