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Einwohnergemeindeversammlung

14. Dez. 2026, 19.00 Uhr

Kontakt

Alain Bühlmann (041 723 87 01)
alain.buehlmann@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
Stimmberechtigt sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung i.V.m. § 4 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes die in der Einwohnergemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister eingetragen sind.