Zivilschutz
Angehörige des Zivilschutzes haben Änderungen von Personalien, des Berufs oder der Wohnadresse sowie Verlust des Dienstbüchleins innerhalb von 14 Tagen dem Amt für Zivilschutz und Militär zu melden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Kantons Zug.