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Übersicht Submissionsverfahren Cham

Für das Submissionswesen in der Gemeinde Cham gelten das Gesetz "öffentliches Beschaffungswesen", die entsprechende Vollziehungsverordnung des Kantons Zug und die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen als Grundlage. Zusätzlich hat der Gemeinderat Cham die unten aufgeführe Übersichtstabelle über das Submissionsverfahren Cham verabschiedet.

Bei Fragen zum gemeindlichen Submissionswesen ist Daniel Meister unter 041 723 87 52 Ihr Ansprechpartner.

Informationen

Datum
9. April 2019

Dokumente

Name
Submissionsverfahren_Einwohnergemeinde_Cham.pdf (PDF, 29.88 kB) Download 0 Submissionsverfahren_Einwohnergemeinde_Cham.pdf

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