Solaranlagen leisten einen grossen Beitrag an eine nachhaltige Energieversorgung von Bauten. Damit diese auch in nützlicher Frist gebaut werden können, ist ein rasches und unkompliziertes Baubewilligungsverfahren notwendig. Auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen sind Anlagen neu bewilligungsfrei und unterliegen ab dem 1. Mai 2014 nur noch der Meldepflicht, sofern sie sorgfältig integriert sind und keine Natur- und Kulturdenkmäler von kantonaler Bedeutung beeinträchtigen.
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