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Abmeldung innerhalb Schweiz

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte zuerst mit uns Kontakt auf.

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