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Schall- und Laserverordnung – Meldeformular für Veranstaltung über 93 dB(A)

Veranstaltungen mit einem Schallpegel über 93 dB(A) müssen nach SLV Art. 8 gemeldet werden. Das Meldeformular ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass online beim Amt für Umweltschutz in Zug auszufüllen.
Hier geht es zum MeldeformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weiter Informationen auf der Webseite des Kantons ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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