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Ortsplanung 1980

1980
Gestützt auf das Kantonale Baugesetz müssen die Gemeinden eine Bauordnung mit Zonenplan und Zonenvorschriften erlassen.
Ende der Siebziger Jahre musste die Gemeinde Cham den Ersatzzonenplan sowie die Ersatzbauordnung, welche vom Regierungsrat des Kantons Zug per 01. Juli 1975 erlassen wurde, überarbeiten.

An der Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 1980, an welcher 822 Stimmberechtigte in der grossen Turnhalle Röhrliberg teilnahmen, mussten die noch nicht bereinigten Einwendungen behandelt werden.

Insgesamt musste über 19 Einwendungen abgestimmt werden.

An der Gemeindeversammlung wurden abschliessend über den Ortsgestaltungsplan sowie über den Kernrichtplan abgestimmt. Beides wurde gutgeheissen.

An der Urnenabstimmung vom 09. November 1980 wurden dann über
  • die Bauordnung und den Zonenplan
  • den Verkehrsrichtplan
  • das Parkierungsreglement

abgestimmt.

Bei einer Stimmbeteiligung von knapp 40% wurden die Bauordnung, der Zonenplan sowie das Parkierungsreglement deutlich angenommen.
Der Verkehrsrichtplan jedoch wurde im Verhältnis von 60 zu 40 abgelehnt.