Spielgruppen
Die Einwohnergemeinde Cham anerkennt die Spielgruppen als wichtiges Angebot der frühkindlichen Bildung. Sie sind ein geeignetes Angebot, um die Kinder im Übergang von Familie in die Gemeinschaft zu unterstützen und Schritt für Schritt auf den Kindergarten- bzw. Schuleintritt vorzubereiten. In den sich regelmässig treffenden Spielgruppen steht freies und pädagogisch angeleitetes Spielen im Zentrum. Spielgruppen richten sich an Kinder ab ca. 2.5 Jahren bis zum Kindergarteneintritt. Eine Übersicht über alle Angebote im Kanton Zug finden Sie unter www.kinderbetreuung-zug.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Zug besteht keine Aufsichts- und Bewilligungspflicht für Spielgruppen. Die Sicherung der Angebotsqualität liegt somit in der Verantwortung der Eltern und der Spielgruppe. Die sechs Chamer Spielgruppen "Spielgruppe ChasperliExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.", "AKARY Spiel & WaldExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.", "Waldspielgruppe TannezapfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.", Spielgruppe StädtliExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., "Wald- / Spielgruppe LorzeWichtelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet." und "Spielgruppe SensoriumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet." haben sich mit der Einwohnergemeinde Cham auf gemeinsame Qualitätskriterien geeinigt. Sie wurden mit dem Qualitätslabel „KiBeTOP“ zertifiziert und werden regelmässig durch die Abteilung Soziales und Gesundheit beaufsichtigt.
Betreuungsgutscheine
Der Einwohnergemeinde Cham ist es ein grosses Anliegen, dass sich alle Chamer Familien einen Spielgruppenplatz für ihre Kinder leisten können. Chamer Eltern können deshalb sogenannte Betreuungsgutscheine für die sechs anerkannten Spielgruppen erhalten. Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Einwohnergemeinde Cham, welche die Nutzung der Spielgruppe vergünstigen.
Ab dem 1. August 2026 tritt das revidierte Reglement und die neue Verordnung in Kraft. Zukünftig wird das «Total der Einkünfte» aus der Steuerveranlagung als Grundlage für die Berechnung der Betreuungsgutscheine verwendet.
Die wichtigsten Fakten über die Betreuungsgutscheine:
Anträge gültig ab 1. August 2026 können voraussichtlich ab 8. Juni 2026 online eingereicht werden (Link folgt).
Voraussetzung
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Kind ist in der Gemeinde Cham wohnhaft und im Spielgruppen-Alter. |
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Ein Platz in einer anerkannten Kita oder Spielgruppe ist vorhanden. Melden Sie sich, wenn diese nicht auf der Liste steht (siehe www.cham.ch/anerkanntespielgruppen). |
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Das massgebende Einkommen ist nicht höher als CHF 160'000 Franken. |
Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf: 041 723 88 00 oder sg@cham.ch.
Bitte beachten Sie, dass spezielle Regelungen nur selten und in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.
Das Wichtigste in Kürze
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Massgebendes Einkommen |
Grundlage bildet das «Total der Einkünfte» (Code 190 Steuerveranlagung) sowie ein Anteil des «Reinvermögens» (Code 660 Steuerveranlagung) gemäss letzter definitiver Steuerveranlagung. Verändert sich das massgebende Einkommen um mehr als 35 %, wird es anhand der aktuellen Situation neu berechnet. Dies erfolgt im Rahmen einer provisorischen Einschätzung. |
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Beginn Gutscheine |
Der Anspruch beginnt in dem Monat, in dem der Antrag bei der Gemeinde eingeht. Beginnt die Betreuung später, gilt der Anspruch erst ab dann. |
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Höhe des Betrags |
Je tiefer das Einkommen, desto höher die Unterstützung. |
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Kostenbeteiligung |
Mindestens 50 Franken pro Halbjahr in der Spielgruppe müssen selbst bezahlt werden. |
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Auszahlung |
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus an die Erziehungsberechtigten. |
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Änderungen |
Änderungen von beispielsweise Einkommen, Betreuung oder Wohnort müssen innerhalb einer Woche gemeldet werden. |
Antrag einreichen
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1. Registrieren |
ZUGLOGIN und eZug (www.ezug.ch/registrierungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) für alle Erziehungsberechtigten im selben Haushalt. |
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2. Online-Antrag ausfüllen |
Daten eingeben & Dokumente hochladen (Link folgt voraussichtlich ab 8. Juni 2026). |
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3. Betreuung wird bestätigt |
Die Spielgruppe prüft und bestätigt die Angaben zur Betreuung. |
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Online-Antrag/Gesuch definitiv einreichen. |
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5. Änderungen melden |
Mutationen online erfassen und einreichen (Link folgt voraussichtlich ab 8. Juni 2026). |
Unterlagen
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Pflichtunterlagen |
Details zur Betreuung (Umfang, Beginn, Ende falls bekannt) |
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Kontoangaben inkl. IBAN für die Auszahlung |
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Letzte definitive Steuerveranlagung (Kanton-/Gemeindesteuern, Seite 1 & 2) |
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Anzahl Personen im Haushalt (erziehungsberechtigte Personen, minderjährige Kinder sowie in beruflicher Ausbildung stehende volljährige Kinder) |
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Zusätzlich bei Bedarf |
Bei Arbeitgeberbeiträgen an die Kinderbetreuung: Nachweis |
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Bei Einkommensänderung mehr als 35 %: provisorische Einschätzung |
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Bei Quellensteuer: Lohnausweis und Dokumente zu Vermögen und Einnahmen |
Für eine erste Einschätzung können Sie den Online-Rechner nutzen.
Zugehörige Objekte
| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Administration Soziales und Gesundheit | 041 723 88 00 | Kontaktformular |
4. Online-Antrag einreichen