Kindertagesstätten
In der Gemeinde Cham besteht ein breites Angebot an Kindertagesstätten. Sie bieten in der Regel eine Tagesbetreuung für Kinder ab drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten an. Vereinzelte Angebote richten sich auch an Kinder, die bereits im Kindergarten sind. Eine Übersicht über alle Angebote im Kanton Zug finden Sie unter www.kinderbetreuung-zug.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Abteilung Soziales und Gesundheit ist dafür zuständig, dass die Betreuungsplätze den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und gute qualitative Bedingungen bestehen. Alle Angebote benötigen deshalb eine Bewilligung und werden regelmässig von der Abteilung Soziales und Gesundheit beaufsichtigt.
Betreuungsgutscheine
Der Einwohnergemeinde Cham ist es ein grosses Anliegen, den Chamerinnen und Chamern gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bieten. Chamer Eltern können deshalb sogenannte Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten beantragen. Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Einwohnergemeinde Cham, welche eine vergünstigte Nutzung von familienergänzender Kinderbetreuung ermöglichen.
Ab dem 1. August 2026 tritt das revidierte Reglement und die neue Verordnung in Kraft. Zukünftig wird das «Total der Einkünfte» aus der Steuerveranlagung als Grundlage für die Berechnung der Betreuungsgutscheine verwendet.
Die wichtigsten Fakten über die Betreuungsgutscheine:
Voraussetzung
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Kind ist in der Gemeinde Cham wohnhaft und älter als drei Monate. |
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Ein Platz in einer anerkannten Kita oder Spielgruppe ist vorhanden. Melden Sie sich, wenn diese nicht auf der Liste steht (siehe www.cham.ch/anerkanntekitas). |
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Das massgebende Einkommen ist nicht höher als CHF 160'000 Franken. |
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Erziehungsberechtigte sind erwerbstätig, absolvieren eine Ausbildung oder gehen einer gleichgestellten Tätigkeit nach. |
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Beschäftigungspensum liegt bei mindestens 10 % (Alleinerziehend), respektive 110 % (Gemeinsam). |
Falls Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf: 041 723 88 00 oder sg@cham.ch.
Bitte beachten Sie, dass spezielle Regelungen nur selten und in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden.
Das Wichtigste in Kürze
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Massgebendes Einkommen |
Grundlage bildet das «Total der Einkünfte» (Code 190 Steuerveranlagung) sowie ein Anteil des «Reinvermögens» (Code 660 Steuerveranlagung) gemäss letzter definitiver Steuerveranlagung. Verändert sich das massgebende Einkommen um mehr als 35 %, wird es anhand der aktuellen Situation neu berechnet. Dies erfolgt im Rahmen einer provisorischen Einschätzung. |
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Beginn Gutscheine |
Der Anspruch beginnt in dem Monat, in dem der Antrag bei der Gemeinde eingeht. Beginnt die Betreuung später, gilt der Anspruch erst ab dann. |
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Höhe des Betrags |
Je tiefer das Einkommen, desto höher die Unterstützung. |
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Anzahl der Gutscheine |
Die Anzahl richtet sich nach dem Beschäftigungspensum. |
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Kostenbeteiligung |
Mindestens 15 Franken pro Betreuungstag in der Kita müssen selbst bezahlt werden. |
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Reduzierter Gutschein |
Bei Kindern im Kindergarten oder in der Primarschule sowie bei Kindern, die halbtags betreut werden, reduziert sich die Höhe des Betreuungsgutscheins um 33 %. |
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Auszahlung |
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus an die Erziehungsberechtigten. |
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Änderungen |
Änderungen von beispielsweise Einkommen, Arbeit, Betreuung oder Wohnort müssen innert 10 Tagen gemeldet werden. |
Antrag einreichen
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1. Registrieren |
ZUGLOGIN und eZug (www.ezug.ch/registrierungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) für alle Erziehungsberechtigten im selben Haushalt. |
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2. Online-Antrag ausfüllen |
Daten eingeben & Dokumente hochladen (CivoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). |
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3. Betreuung wird bestätigt |
Die Kita prüft und bestätigt die Angaben zur Betreuung. |
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4. Online-Antrag einreichen |
Online-Antrag/Gesuch definitiv einreichen. |
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5. Änderungen melden |
Mutationen online erfassen und einreichen (CivoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). |
Unterlagen
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Pflichtunterlagen |
Details zur Betreuung (Umfang, Beginn, Ende falls bekannt) |
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Kontoangaben inkl. IBAN für die Auszahlung |
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Letzte definitive Steuerveranlagung (Kanton-/Gemeindesteuern, Seite 1 & 2) |
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Anzahl Personen im Haushalt (erziehungsberechtigte Personen, minderjährige Kinder |
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Angaben zum Beschäftigungspensum inkl. Beilagen (siehe «Zusätzlich bei Bedarf») |
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Nur für Kantonspauschale (siehe www.zg.ch/kantonspauschaleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.):
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Zusätzlich bei Bedarf |
Bei Arbeitgeberbeiträgen an die Kinderbetreuung: Nachweis |
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Bei Einkommensänderung mehr als 35 %: provisorische Einschätzung |
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Bei Quellensteuer: Lohnausweis und Dokumente zu Vermögen und Einnahmen |
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Selbständigerwerbende: Bestätigung Anmeldung Ausgleichskasse & Umsätze der letzten 6 Monate |
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Personen in Aus-/Weiterbildung: Ausbildungsbestätigung |
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IV-Massnahmen: Mitteilung der IV-Stelle |
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Arbeitslos (RAV): Anmeldebestätigung RAV inkl. 2. Seite und letzte Taggeldabrechnung |
Für eine erste Einschätzung können Sie den Online-Rechner nutzen.
Kantonspauschale
Ab August 2026 beteiligt sich zudem der Kanton Zug neu an den Betreuungskosten für Kinder in anerkannten Kindertagesstätten und Tagesfamilien. Die Kantonspauschale ist
unabhängig vom Einkommen und wird direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt.
Weitere Informationen sind auf der Webseite www.zg.ch/kantonspauschaleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.
Zugehörige Objekte
| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Administration Soziales und Gesundheit | 041 723 88 00 | Kontaktformular |