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Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge)
  • allgemeine erbrechtliche Sicherungsmassnahmen gem. Art. 551 ZGB (Inventaraufnahme, Siegelung, Anordnung Erbschaftsverwaltung etc.)
  • Unterstützung und Koordination der steuerrechtlichen Inventaraufnahme per Todestag im Auftrag der Steuerverwaltung des Kantons Zug
  • Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen im Erbfall (Testamentseröffnung)
  • Ausstellung von Willensvollstreckerzeugnissen
  • Ausstellung von Erbbescheinigungen
  • Beratungen zum allgemeinen formellen Ablauf in Erbfällen


Informationen zu Erbschaftsfällen finden Sie im Merkblatt Erbschaftsfälle.

Informationen und Unterlagen zur Erbschaftssteuer und zur Inventaraufnahme finden Sie auf der Website des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 18.00 Uhr
Di:  13.30 - 17.00 Uhr
Mi: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Do: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 13.00 Uhr

Vor Feiertagen jeweils bis 16.30 Uhr

Zugehörige Objekte

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