Rechtssammlung neu in digitaler Form
Die systematische Rechtssammlung der Einwohnergemeinde Cham kommt seit dem 1. Mai in komplett digitaler Form daher. Sie ist ab sofort hier in der neuen Form abrufbar.
Die Umstellung auf die komplett digitale Rechtssammlung entspricht dem Legislaturziel des Gemeinderates «V3», welches fordert, dass sinnvolle Möglichkeiten zur Digitalisierung genutzt werden und das Angebot digitaler Dienstleistungen und Kanäle gefördert wird.