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Gemeindliche Urnenabstimmung

Informationen

Datum
28. November 2010
Kontakt
Martin Mengis
Beschreibung
Erläuterungen des Gemeinderates
Vorlage 1: Rahmenkredit für den Fussweg entlang der Lorze
Vorlage 2: Bebauungsplan Klostermatt

Die Vorlage können Sie unter Aktuelles herunterladen oder bei uns telefonisch bestellen (041 723 87 03).

Kommunale Vorlagen

Bebauungsplan Klostermatt

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen
Beschreibung
Die Eigentümerin bzw. Kaufrechtsberechtigte der Grundstücke Nr. 24 und 3147 nördlich der Hünenbergerstrasse und angrenzend an die bestehende Überbauung Krämermatt beabsichtigt die beiden Parzellen mit Mehrfamilienhäuser zu überbauen. Die Grundstücke befinden sich gemäss rechtsgültigem Zonenplan in Freiden Wohnzonen W2, W3a und W4. Auf einem 50 m breiten Streifen entlang der Hünenbergerstrasse besteht zudem eine Bebauungsplanpflicht. Diese umfasst auch das Grundstück Nr. 3148 mit dem Bauernhaus Hünenbergerstrasse 70. Die Bauherrschaft der Grundstücke Nr. 24 und 3147 führte im Jahr 2008 einen Studienauftrag unter sechs Architekturbüros durch. Das siegreiche Projekt sieht fünf 4-geschossige, abgewinkelte Mehrfamilienhäuser vor. Das weiterbearbeitete Projekt wurde aufgrund des Zonenplanes und der Bauordnung in den Quartiergestaltungsplan Klostermatt – Krämermatt umgesetzt. Die beiden Grundeigentümerinnen bzw. die Kaufrechtsberechtigte der drei Grundstücke Nr. 24, 3147 und 3148 reichten einen auf dem siegreichen Studienauftrag und dem Quartiergestaltungsplan basierenden Bebauungsplan ein. Dieser umfasst nicht nur den gemäss Zonenplan bebauungsplanpflichtigen Streifen entlang der Hünenbergerstrasse, sondern die gesamten Flächen der drei Parzellen. Damit können sinnvollerweise die Erschliessung, Bebauung, Nutzung, Freiflächen und Umgebungsgestaltung des gesamten Gebietes geregelt werden. Daher wird die freiwillig grössere Abgrenzung des Bebauungsplanes vom Gemeinderat unterstützt. Die fünf geplanten Mehrfamilienhäuser mit insgesamt zwei Tiefgaragen werden mit einer neuen Einfahrt ab der Hünenbergerstrasse erschlossen. Das Erschliessungskonzept ist fussgängerfreundlich. Das dichte Fusswegnetz schliesst an mehrere bestehende gemeindliche Fusswege an. Auf den wichtigsten Wegen werden der Einwohnergemeinde öffentliche Fuss- und Velofahrwegrechte eingeräumt. Bei der Umgebungsgestaltung ist zusätzlich zur bestehenden markanten Hochhecke eine Neubepflanzung geplant. Diese bildet zusammen mit gross dimensionierten, zusammenhängenden Freiflächen eine kammerartige Raumstruktur. Die gemäss Bauordnung in diesem Gebiet erforderliche zusätzliche Freifläche von 5‘955 m2 wird im Bereich der Hochhecke und im südlichen Teil des Bebauungsplanes ausgewiesen. Diese Flächen können durch die Bevölkerung betreten sowie genutzt werden und dienen somit der Öffentlichkeit.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 69,11 %
3'351
Nein-Stimmen 30,89 %
1'498
Stimmbeteiligung
52.63
Ebene
Gemeinde
Art
-

Rahmenkredit für den Fussweg entlang der Lorze

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen
Beschreibung
Der Auftrag der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 zur Änderung des Richtplans Verkehr wurde erfüllt. Die exakte Linienführung des Lorzenweges konnte festgelegt werden. Die Genehmigung durch das Amt für Raumplanung erfolgte am 13. August 2010. Der Lorzenweg kann nun auf bereinigter Grundlage in die nächste Phase gehen. Im breit abgestützten Vorgehen während der Projektausarbeitung, wurde den Anliegen rund um Fauna (insbesondere Eisvogel) und Flora besondere Beachtung geschenkt. Betreffend Eisvogel wurden von ausgewiesenen Fachstellen Berichte und Expertisen eingeholt. Die Erkenntnisse daraus werden in der weiteren Planung miteinbezogen. Eine zurückhaltende Anordnung von Aufenthaltsbereichen soll der Natur nach wie vor ungestörten Raum lassen. Die vom Kanton vorgeschlagenen, reduzierten Wegbreiten wurden geprüft und berücksichtigt. Die kantonalen Amtstellen haben bis zum heutigen Bearbeitungsstand mitgewirkt und sind mit der Linienführung des Lorzenweges einverstanden Mit Einbezug aller geforderten Massnahmen und dem Wegfall der kostenintensiven Stegvariante entlang der Papierfabrik werden die ursprünglich veranschlagten Kosten von CHF 8.0 Mio. für den gesamten Lorzenweg mehr als halbiert. Der nächste Schritt ist nun die Beantragung eines Rahmenkredits über CHF 3.9 Mio. an der Urnenabstimmung vom 28. November 2010. Die Projektausarbeitung erfolgt erst nach der Zustimmung zum Rahmenkredit. Ebenso werden die Landerwerbsverhandlungen erst nach der Genehmigung des Rahmenkredits aufgenommen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 64,67 %
3'268
Nein-Stimmen 35,33 %
1'785
Stimmbeteiligung
53.79
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum