Kopfzeile

Inhalt

Hauskehricht

Abfuhr jeweils Donnerstag
(Ausnahmen an Feiertagen entnehmen Sie bitte dem Recyclingmerkblatt)
Vor 07.00 Uhr am Abfuhrtag am Stassenrand oder in Container bereitstellen.

Brennbare Abfälle, die im Haushalt anfallen und nicht wiederverwertet werden können, gelten als Hauskehricht. Wiederverwertbare oder speziell zu entsorgende Materialien gehören nicht in den Hauskehricht. Hauskehricht kann ausschliesslich in gebührenpflichtigen Zuger Kehrichtsäcken (17, 35, 60 oder 110 Liter) entsorgt werden. In Mehrfamilienhäusern und Überbauungen stehen Container zum Einwurf der vollen, gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke bereit.

Gegen eine Gebühr von -.50/kg (Mindestgebühr CHF 2.00) kann der Hauskehricht auch im Ökihof abgegeben werden.