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Spielgruppen

Die Einwohnergemeinde Cham anerkennt die Spielgruppen als wichtiges Angebot der frühkindlichen Bildung. Sie sind ein geeignetes Angebot, um die Kinder im Übergang von Familie in die Gemeinschaft zu unterstützen und Schritt für Schritt auf den Kindergarten- bzw. Schuleintritt vorzubereiten. In den sich regelmässig treffenden Spielgruppen steht freies und pädagogisch angeleitetes Spielen im Zentrum. Spielgruppen richten sich an Kinder ab ca. 2.5 Jahren bis zum Kindergarteneintritt. Eine Übersicht über alle Angebote im Kanton Zug finden Sie unter www.kinderbetreuung-zug.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Kantons Zug besteht keine Aufsichts- und Bewilligungspflicht für Spielgruppen. Die Sicherung der Angebotsqualität liegt somit in der Verantwortung der Eltern und der Spielgruppe. Die sechs Chamer Spielgruppen "Spielgruppe ChasperliExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.", "AKARY Spiel & WaldExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.", "Waldspielgruppe TannezapfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.", Spielgruppe StädtliExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., "Wald- / Spielgruppe LorzeWichtelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet." und "Spielgruppe SensoriumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet." haben sich mit der Einwohnergemeinde Cham auf gemeinsame Qualitätskriterien geeinigt. Sie wurden mit dem Qualitätslabel „KiBeTOP“ zertifiziert und werden regelmässig durch die Abteilung Soziales und Gesundheit beaufsichtigt.

Betreuungsgutscheine
Der Einwohnergemeinde Cham ist es ein grosses Anliegen, dass sich alle Chamer Familien einen Spielgruppenplatz für ihre Kinder leisten können. Chamer Eltern können deshalb sogenannte Betreuungsgutscheine für die sechs anerkannten Spielgruppen erhalten.  Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Einwohnergemeinde Cham, welche die Nutzung der Spielgruppe vergünstigen. Die wichtigsten Fakten über die Betreuungsgutscheine entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Infoflyer. Die nötigen Formulare zur Anmeldung sowie eine Liste der anerkannten Spielgruppen finden Sie ebenfalls untenstehend. 

Neuerungen und Informationen

Ab dem 1. August 2026 tritt das revidierte Reglement und die neue Verordnung in Kraft. Zukünftig wird das «Total der Einkünfte» aus der Steuerveranlagung als Grundlage für die Berechnung der Betreuungsgutscheine verwendet.

Digitale Gesuchstellung
Ab Juni 2026 können Sie Anträge für Betreuungsgutscheine für Spielgruppen online stellen. Weitere Informationen erhalten Sie im Frühling 2026.
Wichtig: Für die Online-Anmeldung müssen Sie sich vorher registrieren. Diese Registrierung kann schon jetzt erledigt werden. Dafür braucht es ein ZUGLOGIN und eine einmalige Registrierung bei eZug. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung sowie Kontaktmöglichkeiten für Fragen finden Sie auf eZug.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Was bedeutet das für Sie?
Die nächsten Schritte bis zur neuen Gesuchsperiode:

  • Bis Ende Mai 2026: Zuglogin und eZug einrichten
  • Ca. Juni 2026: Antrag für Betreuungsgutscheine online einreichen
    → Informationen folgen

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