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Zivilstandsamt

Das Zivilstandsamt des Kreises Cham ist für die Gemeinden Cham, Hünenberg und Risch zuständig. Das Bestattungsamt ist ausschliesslich für die Gemeinde Cham zuständig.

Unser Team ist vom ersten bis zum letzten Moment des Lebens für Sie da. Die Beurkundung von Geburten, die Organisation und die Durchführung von zivilen Trauungen sowie die administrative Abwicklung von Todesfällen gehören mitunter zu unseren Kernkompetenzen.

Unter der Rubrik „Dienstleistungen“ finden Sie eine Auflistung unserer Haupttätigkeiten. Viele Zivilstandsereignisse, insbesondere mit Auslandbeteiligung, sind jedoch komplex und individuell sehr verschieden. Gerne beraten wir Sie telefonisch oder empfangen Sie nach Absprache persönlich bei uns im Mandelhof.

Zivilstands- und Bestattungsamt
Mandelhof , 6330 Cham
Telefon: 041 723 87 40
E-Mail: zivilstandsamt@cham.ch

Anerkennung vor und nach der Geburt

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind vor oder nach der Geburt auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Anerken…
Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind vor oder nach der Geburt auf dem Zivilstandsamt anerkennen.

Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mit uns einen Anerkennungstermin vereinbaren? Zögern Sie nicht uns anzurufen.
Hand in Hand durch das Leben

Auszüge aus Zivilstandsregistern

Auf Ihr Gesuch hin stellen wir Ihnen aus unseren Registern folgende Auszüge aus: GeburtsscheinAnerkennungsscheinEhescheinTodesscheinFamilienausweisFamilienscheinPersonenstandsausweisAus…
Auf Ihr Gesuch hin stellen wir Ihnen aus unseren Registern folgende Auszüge aus:

  • Geburtsschein
  • Anerkennungsschein
  • Eheschein
  • Todesschein
  • Familienausweis
  • Familienschein
  • Personenstandsausweis
  • Ausweis über den registrierten Familienstand
  • weitere Bestätigungen und Bescheinigungen

Diese Dokumente werden nur an bezugsberechtigte oder bevollmächtigte Personen abgegeben.

Die Gebühren für diese Dokumente richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27. Oktober 1999.
antike Dokumente

Ehevorbereitung und Trauung

Sie wollen demnächst heiraten? Wir freuen uns mit Ihnen und beraten Sie gerne persönlich über die notwendigen Formalitäten. Zögern Sie nicht uns anzurufen: 041 723 87 40 Den Termin fü…

Sie wollen demnächst heiraten? Wir freuen uns mit Ihnen und beraten Sie gerne persönlich über die notwendigen Formalitäten. Zögern Sie nicht uns anzurufen: 041 723 87 40

Den Termin für die Eheschliessung können Sie frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Heiratsdatum reservieren.

Wir bieten Trauungen im Gemeindehaus oder in der wunderschön gelegenen Villa „Villette“ an. Fotos unserer Traulokale finden Sie in unserem Fotoalbum und weitere Informationen zu den Traulokalen auf www.heiraten.ch

Sie wohnen nicht in der Gemeinde Cham, Hünenberg oder Risch, möchten aber trotzdem bei uns getraut werden? Kein Problem. Nehme Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. Wir freuen uns auf Sie!

Ehevorbereitungsverfahren
Das vom Zivilgesetzbuch vorgeschrieben Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens drei Monate vor dem eigentlichen Trautermin gestartet werden. Das Gesuch ist am Wohnort eines der Verlobten einzureichen. Die Brautleute müssen dies persönlich und bei uns im Mandelhof durchführen. Das unter der Rubrik „Dokumente“ aufgeführte Formular 34 kann zu diesem Termin bereits ausgefüllt mitgebracht werden.

Namen der Ehegatten
Die Heirat hat keinen Einfluss auf Namen und Bürgerrecht der Ehegatten. Beide behalten die vor der Heirat geführten Familiennamen und Heimatorte.
Die Brautleute können jedoch vor der Heirat gemeinsam erklären, den ledigen Familiennamen der Braut oder des Bräutigams zum gemeinsamen Namen zu bestimmen.

Hier ein nützliches Dokument über die Familiennamensführung ab 01.01.2013: Hilfsblatt

weitere Dokumente und Merkblätter rund um die zivile Trauung:

Villa Villette

Familienregister

Für Personen, die das Bürgerrecht der Gemeinde Cham, Hünenberg oder Risch besitzen, stellen wir auf Verlangen folgende Urkunden aus: Familienausweis (Fr. 50.00 mit Hülle bzw. Fr. 40.00 o…
Für Personen, die das Bürgerrecht der Gemeinde Cham, Hünenberg oder Risch besitzen, stellen wir auf Verlangen folgende Urkunden aus:
  • Familienausweis (Fr. 50.00 mit Hülle bzw. Fr. 40.00 ohne Hülle)
  • Familienschein (ab Fr. 40.00, je nach Umfang)
  • Personenstandsausweis (Fr. 30.00)
  • Heimatschein (Fr. 30.00)
  • Ausweis über den registrierten Familienstand (ab Fr. 40.00, je nach Umfang)

Telefonische Auskünfte über Personendaten werden nur an Amtsstellen erteilt.
alte Bücher

Geburten

Das Zivilstandsamt beurkundet die Geburt im schweizerischen Standesregister. Dazu beraten wir Sie gerne persönlich unter Telefon 041 723 87 40. Für nicht verheiratete Eltern ist es von …
Das Zivilstandsamt beurkundet die Geburt im schweizerischen Standesregister. Dazu beraten wir Sie gerne persönlich unter Telefon 041 723 87 40.

Für nicht verheiratete Eltern ist es von Vorteil, wenn der Vater sein Kind bereits vor der Geburt anerkennt. Weitere Informationen finden Sie unter Anerkennung.

Die Wahl der Vornamen ist grundsätzlich frei, jedoch dürfen die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Vorname unzweifelhaft dem anderen Geschlecht zugehören würde.

Als Nachname erhält das Kind verheirateter Eltern deren gemeinsamen Familiennamen. Führen die Eltern keinen solchen, erklären sie gemeinsam, ob das Kind den ledigen Familiennamen der Mutter oder des Vaters erhält. Diese Erklärung erfolgt beim Ehevorbereitungsverfahren oder beim Ausfüllen der Namenskarte nach der Geburt.
Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält das Kind den ledigen Familiennamen der Mutter. Ist auch der Vater Inhaber der elterlichen Sorge, können die Eltern gemeinsam erklären, dass das Kind den ledigen Familiennamen des Vaters führen soll. Ist das Kind Ausländerin/Ausländer, also besitzt es die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht, kann die Namensgebung des Heimatlandes berücksichtigt werden. Diesbezüglich informieren wir Sie gerne.
Hände mit Babyfüssen zu Herz geformt

Namensänderung

Sie möchten Ihren Familien- oder Vornamen ändern Gesuche um Namensänderungen für im Kanton Zug wohnhafte Personen sind beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug einzureich…
Sie möchten Ihren Familien- oder Vornamen ändern
Gesuche um Namensänderungen für im Kanton Zug wohnhafte Personen sind beim Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug einzureichen.

Bitte erkundigen Sie sich über den genauen Ablauf und die notwendigen Unterlagen beim

Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst des Kantons Zug
Verwaltungsgebäude am Postplatz
Postfach 146
6301 Zug
Tel. 041 728 39 18
Zivilstands- & Bürgerrechtsdienst
diverse Buchstaben

Namenserklärung

Namenserklärung nach der Scheidung, Verwitwung oder Ungültigerklärung der Ehe Die Scheidung (oder Ungültigerklärung der Ehe) hat auf den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht, wel…
Namenserklärung nach der Scheidung, Verwitwung oder Ungültigerklärung der Ehe

Die Scheidung (oder Ungültigerklärung der Ehe) hat auf den Familiennamen (wie auch auf das Bürgerrecht, welches die Ehegatten während der Ehe getragen haben) keine Auswirkung

Die Möglichkeit der Wiederannahme des Ledignamens steht nach Auflösung der Ehe durch Scheidung, Verwitwung oder Ungültigkeitserklärung offen, auch wenn die Ehe seit Jahren aufgelöst ist. Für die Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt (nicht nur am Wohn- oder Heimatort) und im Ausland die schweizerische Vertretung zuständig.

Todesfälle und Bestattungen

Was müssen Sie als erstes unternehmen, wenn eine Person gestorben ist? Tod zu Hause Den Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Tel. Nr.…

Was müssen Sie als erstes unternehmen, wenn eine Person gestorben ist?

Tod zu Hause
Den Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Tel. Nr. 1811 oder 041 211 14 14.
Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus. Erst dann darf die verstorbene Person durch das Bestattungsinstitut in eine Aufbahrungshalle überführt werden.

Tod im Spital oder Heim
Die Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.

Tod infolge eines Unfalls oder Suizids
Polizei benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits,- Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

An welche Amtsstelle wenden Sie sich, um den Tod anzumelden?
Als Angehöriger der von einem Todesfall betroffen ist, wenden Sie sich idealerweise an das Bestattungsamt des Wohnortes. Bevor Sie zu uns ins Gemeindehaus kommen, machen Sie sich bitte zu folgenden Fragen Gedanken:

 

  • Gibt es einen Bestattungswunsch der verstorbenen Person?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Wann und wo soll die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?
  • Welchen Grabtyp wünschen Sie (Urnengrab, Urnenwand, Gemeinschaftsgrab, Erdgrab oder bestehendes Grab)?

 

Wichtige Telefonnummern
Auskunft: 1811
Notruf: 144
Polizei: 117
katholisches Pfarramt: 041 780 38 38
reformiertes Pfarramt: 041 780 11 74
Jöri & Partner Bestattungen, Cham: 041 780 20 80
Mischler Bestattungen, Hünenberg: 041 780 70 60
Zimmermann Bestattungen, Zug: 041 711 53 56

Herbststimmung (Foto)

Zugehörige Objekte