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Gemeindeführungsstab

Zur Vorbereitung und Umsetzung der erforderlichen Massnahmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen verfügen die Gemeindebehörden über Gemeindeführungsstäbe. Diese beraten die Gemeindebehörden, setzen die angeordneten Massnahmen um und koordinieren den Einsatz der Mittel in der Gemeinde.

Bei Auslösen des Katastrophenplanes erfüllen sie die vom Katastrophenstab zugewiesenen Aufgaben. Das betrifft insbesondere die Mitarbeit in Betreuungs- und Logistikaufgaben, die Mitarbeit im Betrieb der Leichensammelstelle und die Unterstützung in der Durchführung von grossräumigen Evakuationen.

Weitere Informationen finde Sie auf der Homepage des Kantons Zug.

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