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Bauordnung und Zonenplan

Die Bauordnung und der Zonenplan regeln die Nutzung des Bodens und das Bauen in der Gemeinde Cham. Die Vorschriften der Bauordnung gelten für alle Bauten und Anlagen sowie deren Nutzung. Die Bauordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet.

Der Zonenplan bezeichnet für das Gebiet einer Gemeinde Bauzonen, Landwirtschaftszonen und Schutzzonen. Er bewirkt die klare Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Die Bauzone wird weiter aufgeteilt in Wohn-, Arbeits- und gemischte Zonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Zonenfestlegungen sind parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich.

Bei einer Änderung des Zonenplans hat die Gemeinde der kantonalen Genehmigungsbehörde einen Bericht vorzulegen. Dieser muss darüber Auskunft geben, wie die Planung auf die übergeordneten rechtlichen Vorgaben abgestimmt ist. 

Baufachkommission
Im Zusammenhang mit der Bauordnung und dem Zonenplan hat der Gemeinderat eine Baufachkommission gewählt. Diese berät ihn in gestalterischen, baulichen und planerischen Fragen.

 

Sie finden die Bauordnung und den Zonenplan online:

Hier geht's zur aktuell rechtsgültigen Bauordnung.

Hier geht's zum aktuell rechtsgültigen Zonenplan inkl. Ergänzung Hochhausgebiete.

Zugehörige Objekte