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Innerhalb von Cham umziehen

Damit wir Ihre neue Adresse im Einwohnerregister erfassen können, müssen Sie diese den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen seit dem Umzug persönlich oder via Online-Schalter melden.

Zudem bietet der Bund nützliche Informationen, damit bei einem Umzug nichts vergessen geht.

Adressänderung

Wenn Sie in Cham oder innerhalb des Gebäudes umgezogen sind, melden Sie die Änderung bitte innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter oder via Online-Schalter (gesetzliche Frist). We…
Wenn Sie in Cham oder innerhalb des Gebäudes umgezogen sind, melden Sie die Änderung bitte innert 14 Tagen persönlich bei uns am Schalter oder via Online-Schalter (gesetzliche Frist). Wenn Sie die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen wir Ihre Meldebestätigung/ Ihren Schriftenempfangsschein oder Ihren Pass/ Ihre Identitätskarte.

Bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit benötigen wir den Ausländerausweis aller umziehenden Personen sowie eine Kopie des neuen Mietvertrags.

Weitere Informationen und Leistungen finden Sie unter www.ch.ch

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