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Gemeindeversammlungen

An die Einwohnergemeindeversammlung sind alle interessierten Personen herzlich eingeladen.
Wollen Sie jedoch an der Versammlung mitreden und mitbestimmen, so müssen Sie in Cham Ihren Wohnsitz haben und mündig sein.

Kontakt

Alain Bühlmann (041 723 87 01)
alain.buehlmann@cham.ch

Aufgaben

Die Einwohnergemeindeversammlung ist die Legislative. Sie hat über die Gemeindsgeschäfte (inkl. Budget und Rechnung) abzustimmen.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung i.V.m. § 4 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes die in der Einwohnergemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister eingetragen sind.







 

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