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Informationen zum Budgetprozess

Wie entsteht das Budget der Gemeinde Cham? Welche Einnahmen und Ausgaben gibt es? Wer bestimmt, wie viel Geld ausgegeben und wo gespart wird?

Diese und viele weitere Fragen zum Budgetprozess wurden im Gemeindeinfo Nr. 102 vom Dezember 2025 beantwortet. Der Beitrag kann untenstehend als PDF heruntergeladen werden. Hier geht's zur kompletten Gemeindeinfo-Ausgabe 102.


Hier finden Sie zudem weiterführende Informationen zum Budgetprozess:

Wichtige Begriffe

HRM2 – Harmonisiertes Rechnungsmodell 2
Die Finanzen der Gemeinde Cham werden mit dem Harmonisierten Rechnungsmodell 2, HRM2, geführt. HRM2 ist ein einheitlicher Standard für die Rechnungslegung von Kanton/Gemeinden und anderen öffentlichen Körperschaften der Schweiz. Der Standard soll ein möglichst genaues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, indem es Bilanz, Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung standardisiert und vergleichbar macht.

Bilanz
Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzlage zu einem Stichtag (31.12.) dar. Die Aktivseite (Mittelverwendung) setzt sich zusammen aus dem Finanzvermögen (kann ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden) und dem Verwaltungsvermögen (dient unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung). Die Passivseite (Mittelherkunft) zeigt, wie die Gemeinde finanziert ist, also woher das Geld kommt. Klassischerweise sind dies Fremdkapital (Schulden in Form von Krediten) und das Eigenkapital (inklusive Reserven).

Erfolgsrechnung
Die Erfolgsrechnung nach HRM2 zeigt die Aufwands- und Ertragslage über ein Kalenderjahr. Sie ermittelt den Jahresgewinn oder -verlust (Differenz zwischen Aufwand und Ertrag).

Investitionsrechnung
Die Investitionsrechnung ist eine separate Rechnung für die Investitionsausgaben und -einnahmen. Sie gibt einen Überblick über die Investitionsprojekte. Diese werden im Verwaltungsvermögen aktiviert und in die Bilanz übernommen. Es werden nur Projekte mit einem langfristigen Nutzen und/oder ab einer Ausgabenhöhe von 100'000 Franken über die Investitionsrechnung verbucht.

Gesetzliche Grundlagen
Das Zuger Finanzhaushaltsgesetz (FHG) sowie die Chamer Gemeindeordnung geben dem Gemeinderat den wesentlichen rechtlichen Rahmen vor, in dem er operieren kann. Gleichzeitig regeln sie auch die Aufsicht über die Gemeindefinanzen.

Prinzipien

Der Budgetierung, wie auch der Verwaltungstätigkeit generell, liegen verschiedene Prinzipien zugrunde.

Das Legalitätsprinzip (oder auch Grundsatz der Gesetzmässigkeit) verlangt, dass jede Verwaltungstätigkeit auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Mit dem Budget erteilt der Souverän der Verwaltung den finanziellen Rahmen, innerhalb dessen sie arbeiten kann.

Gemäss dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit müssen die Behörden ihre Leistungen so erbringen, dass dies mit einem möglichst geringen Mitteleinsatz passiert. Das Verhältnis zwischen «Input» und «Output» ist zu maximieren. Dieses Prinzip ist gemeinhin auch als Effizienz bekannt.

Der Grundsatz der Wirksamkeit besagt, dass die finanziellen Mittel so eingesetzt werden müssen, dass die angestrebten Ziele erreicht werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Effektivität.

Der Grundsatz der Vorsicht besagt, dass Aufwände und Verbindlichkeiten berücksichtigt werden müssen, sobald diese absehbar sind. Für Erträge und Aktiven gilt dies nicht, weshalb die finanzielle Lage oftmals weniger gut dargestellt ist, als sie tatsächlich sein wird.

 

Informationen

Datum
2. Dezember 2025

Dokumente

Name
Budgetprozess - Beitrag aus Gemeindeinfo 102 (PDF, 118.28 kB) Download 0 Budgetprozess - Beitrag aus Gemeindeinfo 102

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