Förderbeiträge
Förderprogramm Energie der Einwohnergemeinde Cham
Aktuelle News:
15. Dezember 2025: Gemeindeversammlung bewilligt 3 Mio. Franken für neuen Rahmenkredit Energie
An der Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2025 hat die Bevölkerung einen neuen Rahmenkredit von 3 Mio. Franken zur Förderung einer umweltverträglichen Energienutzung genehmigt.
Das Förderprogramm der Gemeinde hat sich seit 2005 als bewährtes Instrument zur Unterstützung von Projekten in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Sensibilisierung der Bevölkerung etabliert. Die weiterhin hohe Nachfrage nach Fördermitteln zeigt das grosse Engagement von Einwohnerinnen, Einwohnern und Unternehmen für nachhaltige Energie.
Förderprogramm Energie
Mit dem EnergiereglementExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und der zugehörigen Energieverordnung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.hat die Gemeinde Cham die Möglichkeit, die Nutzung erneuerbarer Energien und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz finanziell zu fördern. Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:
- Photovoltaikanlagen (PV)
- Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung von Photovoltaikanlagen
- Thermische Sonnenkollektoren
- Neubauten nach erhöhten Baustandards (Minergie, SIA-Effizienzpfad Energie oder gleichwertig)
- Sanierungen (Modernisierungen) nach erhöhten Baustandards (Minergie, SIA- Effizienzpfad Energie oder gleichwertig)
- Beleuchtungsberatungen: Beratung für die Sanierung der Aussen- und Innenbeleuchtung im allgemeinen Bereich für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser im Stockwerkeigentum
- Energiecoaching bei einer umfassenden Gebäudeerneuerung (Begleitung der Bauherrschaft während der Planungs- und Ausführungsphase z.B. durch energienetz-zug)
- Energieversorgungsanlagen mit besonders hohem Wirkungsgrad oder Anteil an erneuerbarer Energie sowie Anlagen zur C02-Abscheidung und Speicherung (Anlagen und Machbarkeitsstudien)
- Beratungen und Studien zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrer
Gesuchsportal
- Fördergesuche werden ausschliesslich über das Gesuchsportal Energie eingereicht: Online-GesuchsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Vor der ersten Nutzung müssen Gesuchstellende lediglich ein Konto erstellen, welches sie auch für künftige Gesuche wiederverwenden können. Wer bereits ein Login einer kantonalen Förderplattform (bspw. Das Gebäudeprogramm) besitzt, kann sich mit dem selben Login anmelden und muss kein neues Benutzerkonto erstellen.
- Gesuchsportal Support: Bei technischen Problemen mit dem Portal (z.B. Loginprobleme, Fehlverhalten im Browser, Technische Fehlermeldungen o.ä.) wenden Sie sich bitte an den Support: IWF Web Solutions Tel. 061 927 68 68 (Mo-Do 08:00-12:00 Uhr), E-Mail support-energie@web-solutions.io
Das müssen Sie beachten
- Welchen Anforderungen die Projekte entsprechen müssen und wie hoch die Beitragssätze sind entnehmen Sie der Energieverordnung.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Bitte konsultieren Sie diese bevor Sie ein Fördergesuch einreichen.
- Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn bzw. Installationsbeginn über das Online-GesuchsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. einzureichen. Nachträglich eingereichte Gesuche können gemäss Energieverordnung nicht berücksichtigt werden.
- Für jede Massnahme ist ein eigenständiges Fördergesuch einzureichen (z.B. PV-Anlage und Batteriespeicher separat)
- Fördergeldrechner: Möchten Sie vor der Gesuchseinreichung abschätzen, wie viel der Förderbeitrag betragen könnte? Dann benutzen Sie den Online-FördergeldrechnerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Abschlussunterlagen: Die Abschlussunterlagen der ab 1.1.2025 online eingereichten Fördergesuche reichen Sie ebenfalls online über dieses Portal ab. Die Abschlussunterlagen von Gesuchen, die bis Ende 2024 eingereicht wurden, müssen Sie hingegen weiterhin in Papierform per Post oder per E-Mail schicken. Kontakt: Einwohnergemeinde Cham, Bereich Umwelt, Mandelhof, Postfach, 6330 Cham, energiefoerderung@cham.ch
Energiestadtkommission und Eingabefristen
Die Energiestadtkommission (ESK) ist verantwortlich für die Umsetzung des Energiereglements Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.und der EnergieverordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Sie entscheidet auch über die Vergabe der gemeindlichen Fördergelder. Die Kommission prüft eingereichte Gesuche für Förderbeiträge fünfmal pro Jahr. Gesuche können jederzeit eingereicht werden – massgebend ist der Eingabeschluss für die jeweilige Sitzung.
- Eingabe bis 06. Januar -> ESK-Sitzung 27. Januar 2026
- Eingabe bis 14. April -> ESK-Sitzung 5. Mai 2026
- Eingabe bis 23. Mai -> ESK-Sitzung 23. Juni 2026
- Eingabe bis 20. August -> ESK-Sitzung 10. September 2026
- Eingabe bis 05. November -> ESK-Sitzung 26. November 2026
Zuständigkeiten
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Bitte beachten Sie, dass für Fördergesuche und Baugesuche unterschiedliche Prozesse gelten und verschiedene Abteilungen für die Abwicklung zuständig sind.
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Auskunft
Möchten Sie ein neues Fördergesuch einreichen oder haben Sie Fragen zu einem laufenden Fördergesuch? Wir helfen Ihnen gerne weiter: Bereich Umwelt, Abteilung Verkehr und Sicherheit, Patricia Frison Schnurrenberger, Tel. 041 723 87 79, E-Mail energiefoerderung@cham.ch. Bei laufenden Fördergesuchen geben Sie bitte immer die Fördergesuchs-Nr. an, damit wir Ihre Anfrage zuordnen können.
Kostenlose Energieberatung
Sie möchten Ihr Gebäude energetisch optimieren und wissen nicht wie anfangen? Der Verein energienetz-zug führt im Auftrag des Kantons Zug und der Zuger Gemeinden eine Energieberatungsstelle. Informieren Sie sich kostenlos unter Informieren Sie sich kostenlos Tel. 0800 28 23 82 (s. BeratungsangebotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.)
energiefranken.ch: Mit wenigen Klicks zum passenden Energieförderprogramm
Die öffentliche Hand (Bund, Kantone und Gemeinden), aber auch Energieversorger und andere Akteure bieten Förderprogramme in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Elektrogeräte an. Angesichts dieser Vielfalt ist es für Privatpersonen oder Unternehmen nicht immer einfach, das richtige Förderprogramm für ihr Projekt zu finden. Die Plattform zeigt dann eine vollständige Übersicht aller relevanten Förderangebote, sortiert nach Themen. Die Bedienung ist einfach: Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohn- oder Geschäftssitz ein, wählen Sie den Bereich "Gebäude" oder "Mobilität" und die Zielgruppe "Privatperson" oder "Unternehmen". Links: www.energiefranken.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Förderprogramm vom Bund
Gestützt auf eine Vereinbarung mit dem Bund vollziehen die Kantone "Das Gebäudeprogramm". "Das Gebäudeprogramm" verhilft zu Beiträgen an die Sanierung der Gebäudehülle. Aktuelle Informationen finden Sie unter Energie ZentralschweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Impulsberatungen erneuerbar heizen ab 1. April 2022 schweizweit kostenlos
Ab. 1. April 2022 werden die Impulsberatungen für den Heizungsersatz vom Bund gefördert. Informationen zum Impulsprogramm vom Bund erhalten Sie unter www.erneuerbarheizen.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und Telefonnummer 0848 444 444.
Das Gebäudeprogramm des Kantons Zug
Ab 1. Januar 2022: Das Gebäudeprogramm des Kanton Zug fördert neu den Heizungsersatz. Im Rahmen des Gebäudeprogramms gewährt der Kanton Zug auch Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpensysteme oder Holzheizungen. Neue Anträge zum Heizungsersatz nimmt die Gemeinde Cham deshalb nicht mehr entgegen, solange ein kantonales Förderprogramm für den Heizungsersatz besteht. Weiterführende Infos:
- Energiefachstelle — Kanton Zug (zg.ch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Das Gebäudeprogramm im Kanton ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Heizungsersatz Kanton ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Energieförderprogramm - Webportal (dasgebaeudeprogramm.ch)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
News Archiv Förderprogramm Energie Cham
01. Juli 2025 : Der Rahmenkredit zur Förderung einer umweltverträglichen Energienutzung ist ausgeschöpft
Wir haben am 16. April 2025 auf dieser Website informiert, dass der bestehende Rahmenkredit von 2020 zur Förderung einer umweltverträglichen Energienutzung in der Höhe von 3 Millionen Franken nahezu ausgeschöpft ist. Per Ende Juni 2025 ist der Rahmenkredit vollständig aufgebraucht. Fördergesuche können weiterhin wie gewohnt über das Gesuchsportal Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.eingereicht werden. Ab sofort werden die neuen Fördergesuche auf eine Warteliste gesetzt und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Mehr Informationen dazu lesen Sie in der Medienmitteilung vom 30. Juni 2025
Bitte beachten Sie: eine verbindliche Zusicherung von Förderbeiträgen kann nur unter dem Vorbehalt der Genehmigung eines neuen Rahmenkredits erfolgen.
15. Dezember 2024: Neues Online-Portal für Fördergesuche der Gemeinde Cham ab 1. Januar 2025
Bisher konnten Fördergesuche an die Gemeinde Cham per E-Mail oder Post eingereicht werden. Um die Abläufe sowohl für die Gesuchstellenden als auch für die Verwaltung zu vereinfachen, führt die Gemeinde Cham ab 1. Januar 2025 ein Online-GesuchsportalExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein.
Das Portal ermöglicht die digitale und papierlose Erfassung und Verwaltung der Fördergesuche Energie an einem zentralen Ort. Die Gesuchsteller können alle Angaben und Unterlagen direkt über das Portal einreichen und der Bearbeitungsstand ist jederzeit für sie einsehbar. Der Ablauf bleibt dabei ähnlich wie bisher – mit dem Unterschied, dass der gesamte Prozess digitalisiert wurde. Vor der ersten Nutzung müssen die Gesuchsteller lediglich ein Konto erstellen, welches Sie auch für künftige Gesuche wiederverwenden können. Wer bereits ein Login einer kantonalen Förderplattform (bspw. Das Gebäudeprogramm) besitzt, kann sich mit dem selben Login anmelden und muss kein neues Benutzerkonto erstellen.
Gesuchsportal Support: Bei technischen Problemen mit dem Portal (z.B. Loginprobleme, Fehlverhalten im Browser, Technische Fehlermeldungen o.ä.) wenden Sie sich bitte an den Support: IWF Web Solutions Tel. 061 927 68 68 (Mo-Do 08:00-12:00 Uhr), E-Mail support-energie@web-solutions.io
01. Januar 2023: Cham fördert neu auch PV-Batteriespeicher
Die neue Energieverordnung tritt am 1.Januar 2023 in Kraft und sieht verschiedene Änderungen des Energieförderprogramms vor. So fördert die Gemeinde Cham neuerdings auch PV-Batteriespeicher, welche nach dem 1. Januar 2023 installiert werden.