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Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen

Die Einwohnerdienste Cham dienen als amtliche Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge) von Einwohner/innen der Gemeinde Cham (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 EG ZGB). Die Entgegennahme zur Aufbewahrung wird schriftlich bestätigt. Bei einem Wohnortwechsel ist die deponierte Verfügung bei der zuständigen Behörde am neuen Wohnsitz zu hinterlegen.

Preis

30.00

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