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Datensperre

Die Einwohnerdienste erteilen an Private (Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Institutionen) voraussetzungslos Einzelauskünfte über folgende Personendaten im Einwohnerregister: Name, Vorname, Geschlecht, aktuelle Adresse (bei Wegzug mit Wegzugsdatum und Wegzugsort) und Todestag. Weitere Personendaten werden nur auf schriftliches Gesuch hin und mittels Interessennachweis erteilt.

Wenn Sie diese voraussetzungslose Auskunftserteilung unterbinden möchten, können Sie Ihre Daten im Einwohnerregister sperren lassen. Das Gesuch um Sperrung der Bekanntgabe Ihrer Daten lassen Sie uns bitte ausgefüllt und unterzeichnet zukommen. 

Details über die Bekanntgabe von Personendaten entnehmen Sie dem Gemeindegesetz, §57fbis http://bgs.zg.ch/app/de/texts_of_law/171.1/versions/2127.

Hinweis: Gewisse Online-Dienste (Bsp. eUmzug) stehen bei Bestehen einer Datensperre aus Sicherheitsgründen nicht zur Verfügung.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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