Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich an unserem Schalter oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen wir:
- Pass oder Identitätskarte
Bei ausländischer Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen den:
- Ausländerausweis im Original
- Kopie des neuen Mietvertrags (nur bei Umzug innerhalb des Kantons Zug)
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 041 723 87 30 | Kontaktformular |
| Name |
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| Von Cham wegziehen |