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Deklaration zur Befreiung von der Ersatzabgabe für den Feuerwehrdienst

Jeweils im März werden die Rechnungen für die Ersatzabgabe des Feuerwehrdienstes versendet.

Die Ersatzabgabe ist durch Frauen und Männer nach dem erfüllten 20. Lebensjahr zu entrichten. Studierende und in Ausbildung stehende Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Ausländischen Status sind ebenfalls beitragspflichtig.

Falls Gründe vorliegen, die zu einer Befreiung von der Ersatzabgabe führen, können Sie diese auf dem Formular Deklaration zur Befreiung von der Ersatzabgabe für den Feuerwehrdienst geltend machen. Das Deklarationsblatt ist vollständig ausgefüllt innert 20 Tagen an folgende Adresse zu senden:

Einwohnergemeinde Cham
Polizeiamt
Postfach
6330 Cham

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Verkehr und Sicherheit, Telefonnummer 041 723 87 81 oder per E-Mail an: polizeiamt@cham.ch.

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