Tagesfamilien
Tagesfamilien betreuen eines oder mehrere Kinder ab drei Monaten bis zum Schuleintritt oder nach Bedarf auch bis Ende der Primarschule. Mit einer Tagesfamilie sind individuelle Betreuungslösungen möglich, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Tagesfamilien ermöglichen insbesondere für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wer sich anbietet, Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies der Abteilung Soziales und Gesundheit melden. Die Betreuung von mehr als 3 Kindern unter 12 Jahren ist bewilligungspflichtig. Zur Sicherung der Angebotsqualität werden die Tagesfamilien regelmässig beaufsichtigt.
Betreuungsgutscheine
Chamer Eltern können für die Kinderbetreuung in Tagesfamilien Betreuungsgutscheine beziehen. Die Gutscheine können bei allen Tagesfamilien im Kanton Zug eingelöst werden, welche der Tagesfamilienorganisation KiBiZ Kinderbetreuung Zug angeschlossen sind. Weitere Informationen finden Sie unter www.kibiz-zug.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Neuerungen und Informationen
Ab dem 1. August 2026 tritt das revidierte Reglement und die neue Verordnung in Kraft.
Kantonspauschale
Der Kanton Zug beteiligt sich ab August 2026 ebenfalls an den Betreuungskosten in Kitas. Die Kantonspauschale ist unabhängig vom Einkommen und wird direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Sie ergänzt die Betreuungsgutscheine der Gemeinden.
Die Pauschale kann beantragt werden, wenn das Kind im Kanton Zug wohnt, älter als drei Monate ist und in einer bewilligten Kita oder bei einer gemeldeten Tagesfamilie betreut wird. Voraussetzung ist, dass die Eltern / Erziehungsberechtigten berufstätig oder in Ausbildung sind.
Weitere Informationen sind auf der Webseite www.zg.ch/kantonspauschaleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.
Digitale Gesuchstellung
Ab Juni 2026 können Sie Anträge für Betreuungsgutscheine für die Kantonspauschale online stellen. Wichtig: Für die Online-Anmeldung müssen Sie sich vorher registrieren. Diese Registrierung kann schon jetzt erledigt werden. Dafür braucht es ein ZUGLOGIN und eine einmalige Registrierung bei eZug. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung sowie Kontaktmöglichkeiten für Fragen finden Sie auf eZug.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Was bedeutet das für Sie?
Die nächsten Schritte bis zur neuen Gesuchsperiode:
- Bis Ende April 2026: Zuglogin und eZug einrichten
- Ca. Mai / Juni 2026: Antrag für Kantonspauschale online einreichen
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Administration Soziales und Gesundheit | 041 723 88 00 | Kontaktformular |