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Kindertagesstätten

In der Gemeinde Cham besteht ein breites Angebot an Kindertagesstätten. Sie bieten in der Regel eine Tagesbetreuung für Kinder ab drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten an. Vereinzelte Angebote richten sich auch an Kinder, die bereits im Kindergarten sind. Eine Übersicht über alle Angebote im Kanton Zug finden Sie unter www.kinderbetreuung-zug.ch.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Die Abteilung Soziales und Gesundheit ist dafür zuständig, dass die Betreuungsplätze den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und gute qualitative Bedingungen bestehen. Alle Angebote benötigen deshalb eine Bewilligung und werden regelmässig von der Abteilung Soziales und Gesundheit beaufsichtigt.

Betreuungsgutscheine
Der Einwohnergemeinde Cham ist es ein grosses Anliegen, den Chamerinnen und Chamern gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bieten. Chamer Eltern können deshalb sogenannte Betreuungsgutscheine für viele Kindertagesstätten im Kanton Zug erhalten. Betreuungsgutscheine sind finanzielle Beiträge der Einwohnergemeinde Cham, welche eine vergünstigte Nutzung von familienergänzender Kinderbetreuung ermöglichen. Die von der Einwohnergemeinde anerkannten Kindertagesstätten und die nötigen Formulare zur Anmeldung finden Sie untenstehend (gültig bis 31.07.2026). Die wichtigsten Fakten über die Betreuungsgutscheine entnehmen Sie bitte dem unten aufgeführten Infoflyer (gültig bis 31.07.2026).

Neuerungen und Informationen

Ab dem 1. August 2026 tritt das revidierte Reglement und die neue Verordnung in Kraft. Zukünftig wird das «Total der Einkünfte» aus der Steuerveranlagung als Grundlage für die Berechnung der Betreuungsgutscheine verwendet.
Der provisorische Anspruch auf Betreuungsgutscheine kann mit dem Online-Rechner (gültig ab 01.08.2026) ermittelt werden.

Kantonspauschale
Der Kanton Zug beteiligt sich ab August 2026 ebenfalls an den Betreuungskosten in Kitas. Die Kantonspauschale ist unabhängig vom Einkommen und wird direkt an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt. Sie ergänzt die Betreuungsgutscheine der Gemeinden.

Die Pauschale kann beantragt werden, wenn das Kind im Kanton Zug wohnt, älter als drei Monate ist und in einer bewilligten Kita oder bei einer gemeldeten Tagesfamilie betreut wird. Voraussetzung ist, dass die Eltern / Erziehungsberechtigten berufstätig oder in Ausbildung sind.

Weitere Informationen sind auf der Webseite www.zg.ch/kantonspauschaleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. verfügbar.

Digitale Gesuchstellung
Ab Juni 2026 können Sie Anträge für Betreuungsgutscheine für Kitas und die Kantonspauschale online stellen. Weitere Informationen erhalten Sie im Frühling 2026.
Wichtig: Für die Online-Anmeldung müssen Sie sich vorher registrieren. Diese Registrierung kann schon jetzt erledigt werden. Dafür braucht es ein ZUGLOGIN und eine einmalige Registrierung bei eZug. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Registrierung sowie Kontaktmöglichkeiten für Fragen finden Sie auf eZug.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Was bedeutet das für Sie?
Die nächsten Schritte bis zur neuen Gesuchsperiode:

  • Bis Ende April 2026: Zuglogin und eZug einrichten
  • Ca. Mai / Juni 2026: Antrag für Kantonspauschale online einreichen
    Informationen folgen
  • Ca. Juni 2026: Über dieselbe Plattform Antrag für Betreuungsgutscheine online einreichen
    Informationen folgen

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