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Alimentenbevorschussung

Für die Durchführung der Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso hat die Einwohnergemeinde Cham eine zentrale Fachstelle beauftragt. Diese prüft die Grundlagen und stellt der Einwohnergemeinde Cham ein Gesuch um Bevorschussung.

Die gesetzliche Grundlage für die Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso im Kanton Zug bildet das Gesetz über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz).

Auskunft und Anmeldung
Für detaillierte Auskünfte betreffend Anspruchsberechtigung und Vorgehen für eine Alimentenbevorschussung setzen Sie sich bitte direkt mit folgender Fachstelle in Verbindung:

eff-zett das Fachzentrum
Alimenteninkasso und Bevorschussung
Untermüli 7
6300 Zug

Telefon 041 725 26 20
alimente@eff-zett.ch
www.eff-zett.ch

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