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Nach Cham ziehen

Herzlich willkommen in Cham. Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Ihrem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder via Onlineschalter an (gesetzliche Pflicht). Die Einwohnerdienste geben Ihnen gerne auch Auskunft zu weiteren relevanten Themen oder leiten Sie an die dafür zuständigen Stellen weiter.

Zudem finden Sie viele nützliche Hinweise, was Sie bei einem Umzug beachten müssen und wer informiert werden muss auf der Informationsseite des Bundes.

Anmeldung

Wir heissen Sie in der Gemeinde Cham herzlich willkommen! Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen (gesetzliche Frist) bei uns p…
Wir heissen Sie in der Gemeinde Cham herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unser Einwohnerregister aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen (gesetzliche Frist) bei uns persönlich am Schalter oder via Online-Schalter anmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder ID
  • Kopie der Krankenkassenpolice (für das laufende Jahr, bei Familien für alle Mitglieder)
  • Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
  • ggf. Nachweis über die elterliche Sorge des Kindes / der Kinder

Falls Sie einer ausländischen Staatsangehörigkeit angehören, wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Migration, Aabachstrasse 1, 6300 Zug, Tel. 041 728 50 50.

Anschliessend ist keine Anmeldung bei den Einwohnerdiensten in Cham notwendig.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ch.ch

Heimatausweis

Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/-in anmelden. Dazu benötigen Sie von uns einen Heimat…
Halten Sie sich während der Woche aus beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/-in anmelden. Dazu benötigen Sie von uns einen Heimatausweis mit der vollständigen Adresse der Aufenthaltsgemeinde.

Der Heimatausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren gesetzlichen Wohnsitz in der Gemeinde Cham beibehalten. Sie können die Bescheinigung direkt bei uns am Schalter beziehen. Bringen Sie dazu bitte einen Identitätsausweis mit.

Ein Wochenaufenthalt ist nur dann gegeben, wenn Sie regelmässig nach Cham zurückkehren (1-2 Tage/ Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Familienbeziehung, Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) weiterhin in Cham ist.

Wohnsitzbescheinigung

Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne am Schalter eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche die Wohnsitzd…
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne am Schalter eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Bringen Sie bitte einen Identitätsausweis mit.

Zugehörige Objekte