Gesamtrevision der Chamer Nutzungsplanung ist rechtskräftig
Die von der Chamer Stimmbevölkerung am 28. September 2025 beschlossene Gesamtrevision der Nutzungsplanung tritt per sofort in Kraft. Das Verwaltungsgericht hat die eingegangenen Beschwerden abgewiesen. Da die Entscheide nicht ans Bundesgericht weitergezogen wurden, ist die Nutzungsplanungsrevision nun rechtskräftig. Cham verfügt damit ab sofort über eine neue Bauordnung und Zonenplan sowie über ein angepasstes Parkplatzreglement.
Mehr dazu in der untenstehenden Medienmitteilung.
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| Medienmitteilung Rechtskraft Nutzungsplanungsrevision (PDF, 444 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung Rechtskraft Nutzungsplanungsrevision |