Neubau des Bettenhauses mit Gebärabteilung
1962
Nach langen Diskussionen im Kantonsrat wurde das neue Gesundheitsgesetz 1960/61 in Kraft gesetzt. Dies ermöglichte der Bürgergemeinde die Ausführung des neuen Bettenhauses mit Gebärabteilung als westliche Erweiterung des Südflügels des Altbaus (siehe 1908: Asyl-Neubau). Der Eingangs- und Operationstrakt mit zwei Operationssälen wurde auf der Nordseite direkt dem Bettenhaus angegliedert.
Der Neubau kostete Fr. 2'782'977.-- und konnte im Dezember 1962 kirchlich eingesegnet und bezogen werden.
Der Neubau kostete Fr. 2'782'977.-- und konnte im Dezember 1962 kirchlich eingesegnet und bezogen werden.