Erbschaftsamt
Gehört zum Departement: Zentrale Dienste
Das Erbschaftsamt hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge)
- allgemeine erbrechtliche Sicherungsmassnahmen gem. Art. 551 ZGB (Inventaraufnahme, Siegelung, Anordnung Erbschaftsverwaltung etc.)
- Unterstützung und Koordination der steuerrechtlichen Inventaraufnahme per Todestag im Auftrag der Steuerverwaltung des Kantons Zug
- Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen im Erbfall (Testamentseröffnung)
- Ausstellung von Willensvollstreckerzeugnissen
- Ausstellung von Erbbescheinigungen
- Beratungen zum allgemeinen formellen Ablauf in Erbfällen
Informationen zu Erbschaftsfällen finden Sie im Merkblatt Erbschaftsfälle.
Informationen und Unterlagen zur Erbschaftssteuer und zur Inventaraufnahme finden Sie auf der Website des KantonsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Öffnungszeiten
Di: 13.30 - 17.00 Uhr
Mi: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Do: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 13.00 Uhr
Vor Feiertagen jeweils bis 16.30 Uhr
Zugehörige Objekte
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