Notariat Cham
Gehört zum Departement: Zentrale Dienste
Die Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber der Zuger Einwohnergemeinden und ihre Stellvertretungen sind zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen befugt. Für die öffentliche Beurkundung von Verträgen über dingliche Rechte erstreckt sich ihre Zuständigkeit grundsätzlich nur auf die in ihrer Gemeinde gelegenen Grundstücke (vgl. § 4ff. des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen - Beurkundungsgesetz; BeurkGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Öffentliche Beurkundungen
Die Notarinnen und Notare beraten Sie im Bereich Sachenrecht und erstellen die notwendigen Urkunden. Das Notariat bietet Ihnen gerne auch Unterstützung in den Bereichen Ehe-, Erb- und Gesellschaftsrecht an, sofern die Kapazitäten dies zulassen.
Möchten Sie eine Handänderung für eine Liegenschaft in Cham oder Risch vornehmen, sind für die öffentliche Beurkundung verschiedene Angaben und Unterlagen erforderlich. Mit dem Formular zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs können Sie die wesentlichen Informationen für Verträge über Grundstücke elektronisch übermitteln. Auf Basis dieser Angaben wird ein individueller Vertragsentwurf erstellt. Nach dessen Prüfung und dem Vorliegen aller für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen kann der Termin für die öffentliche Beurkundung vereinbart werden.
Nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der Öffnungszeiten für Sie da. Bitte nehmen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) mit.
Das Notariat bietet folgende Dienstleistungen an:
Sachenrecht
Eigentumsübertragungen von Grundstücken (Verkauf, Schenkung, Abtretung, Tausch usw.)
Begründung von Stockwerkeigentum
Dienstbarkeiten (z. B. Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht)
Grundpfandrechte (Schuldbriefe usw.)
Vormerkbare persönliche Rechte (z. B.Verkaufs-, Rückkaufs- und Kaufsrechte)
Ehe- und Erbrecht
Eheverträge
Erbverträge
Testamente
Gesellschaftsrecht
Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH
Statutenänderungen (z. B. Sitzverlegung, Firmaänderung)
Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
Nachliberierung des Aktien- oder Stammkapitals
Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder umgekehrt
Transaktionen gemäss Fusionsgesetz
Errichtung von Stiftungen
Weitere Dienstleistungen
Bürgschaftsverpflichtungen
Vorsorgeaufträge
Beglaubigungen
Für Beglaubigungen stehen Ihnen gerne die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste zur Verfügung. Wir bitten Sie nach Möglichkeit um eine telefonische Voranmeldung auf 041 723 88 88. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) mit. Bei Beglaubigungen von Fotokopien, Auszügen und Abschriften ist es notwendig, das Original mitzunehmen. Die Fotokopie wird durch die Beglaubigungsperson erstellt. Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Apostille / Überbeglaubigung
Falls Dokumente für das Ausland bestimmt sind, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch die Staatskanzlei. Das ist eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Funktionsträgers des Notariates sowie der Eigenschaft, in welcher er gehandelt hat, und der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung: Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird. Apostillen sind lediglich in Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind.
Für alle anderen Länder muss die Überbeglaubigung (ohne Apostille) der Staatskanzlei durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden.
Apostillen wie auch Überbeglaubigungen sind bei der Staatskanzlei des Kantons ZugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhältlich.
Nützliche Information
Grundbuchauszüge können nur beim kantonalem Amt für Grundbuch und GeoinformationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. bestellt werden.
Öffnungszeiten
Di: 13.30 - 17.00 Uhr
Mi: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Do: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 08.00 - 13.00 Uhr
Vor Feiertagen jeweils bis 16.30 Uhr
Zugehörige Objekte
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