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Gemeindliche Urnenabstimmung

Informationen

Datum
15. Mai 2011
Kontakt
Martin Mengis
Beschreibung
Erläuterungen des Gemeinderates
Bebauungsplan Schmiedstrasse West / Zugerstrasse

Die Vorlage können Sie unter Aktuelles herunterladen oder bei uns telefonisch bestellen (041 723 87 03).

Kommunale Vorlagen

Bebauungsplan Schmiedstrasse West / Zugerstrasse

Angenommen
Ergebnis
Die Vorlage wurde angenommen
Beschreibung
Die Eigentümer der Grundstücke Nr. 181 - 183 sowie 1442 nördlich der Zugerstrasse und zwischen Lorze und Schmiedstrasse beabsichtigen die Gebäude auf den vier Grundstücken abzubrechen und mit zwei Reihenhauszeilen und einem Mehrfamilienhaus zu überbauen. Die Grundstücke befinden sich gemäss rechtsgültigem Zonenplan in der Kernzone C, welche mit einer Ortsbildschutzzone überlagert ist. Entlang der Zugerstrasse besteht zudem eine Bebauungsplanpflicht. Diese umfasst auch die Grundstücke Nr. 184, 185 und einen Teil der Strassenparzelle 202.
Die Grundeigentümer der Parzellen Nr. 181 – 183 und 1442 führten im Jahr 2007 einen Studienauftrag unter vier Architekturbüros durch. Die Gemeinde Cham und die kantonale Denkmalpflege waren im Verfahren involviert. Das siegreiche Projekt sieht zwei Reihenhauszeilen entlang der Lorze und ein Kopfbau im Bereich der Zugerstrasse vor.
Im Herbst 2009 wurde von den Grundeigentümern ein auf dem siegreichen Studienauftrag basierender Bebauungsplan eingereicht. Die Mitwirkung fand Ende 2009 mittels einer öffentlichen Ausstellung statt. Die Vorprüfung der kantonalen Baudirektion wurde im Frühling / Sommer 2010 durchgeführt. Nach der Bereinigung der Unterlagen und dem bautechnischen Nachweis betreffend Werkleitungen wurde der Bebauungsplan im Januar / Februar 2011 öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einwendungen ein.
Der Bebauungsplan umfasst zwei Teilgebiete. Zurzeit bestehen nur im Teilgebiet I Bauabsichten. Das Teilgebiet I ist in die drei Baubereiche A, B und C unterteilt. Im Baubereich A (Kopfbau entlang der Zugerstrasse) sind Geschosswohnungen vorgesehen. In den Baubereichen B und C östlich der Lorze sind je eine Reihenhauszeile mit vier bzw. drei Häusern geplant. Unter den Baubereichen A und B ist eine Einstellhalle mit 19 Autoabstellplätzen vorgesehen.
In den Erdgeschossen und den Untergeschossen sind publikumsbezogenes, mässig störendes Gewerbe oder Dienstleistungen zulässig.
Vom Kopfbau bis zwischen die beiden Reihenhauszeilen ist ein Fussweg entlang der Lorze projektiert. Dieser schliesst im Nor-den über die ‚Lorzenterrasse’ an die Schmiedstrasse und im Süden an den bestehenden Weg unter der Bärenbrücke an. Nördlich des Kopfbaus verbindet eine zusätzliche Treppe den neuen Lorzenfussweg mit der Schmiedstrasse über den ‚Schmiedplatz’.

Der Gemeinderat beantragt Ihnen: JA zum Bebauungsplan Schmiedstrasse West / Zugerstrasse

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 80,57 %
2'243
Nein-Stimmen 19,43 %
541
Stimmberechtigte
9'476
Stimmbeteiligung
30%
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum