Einwohnergemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.
Download
Dokumente
Name | |||
---|---|---|---|
GV-Vorlagen inkl. Rechnung 2020 | Download | 0 | GV-Vorlagen inkl. Rechnung 2020 |
Geschäftsbericht 2020 | Download | 1 | Geschäftsbericht 2020 |
Ausführliche Rechnung 2020 | Download | 2 | Ausführliche Rechnung 2020 |
Kurzprotokoll GV 21.6.2021 | Download | 3 | Kurzprotokoll GV 21.6.2021 |
GV-Protokoll 21.6.2021 | Download | 4 | GV-Protokoll 21.6.2021 |