Integration der AHV-Zweigstelle Cham in die kantonale Ausgleichskasse
Die AHV-Zweigstelle Cham wird per 1. Januar 2026 in die kantonale Ausgleichskasse integriert. Künftig erhalten die Chamerinnen und Chamer Auskünfte zu AHV- und IV-Leistungen, Ergänzungsleistungen und Familienzulagen direkt bei der Ausgleichskasse Zug. Für die individuelle Prämienverbilligung bleibt die Einwohnergemeinde Cham Ansprechpartnerin.
Alle Infos in der untenstehenden Medienmitteilung.
Zugehörige Objekte
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| Medienmitteilung AHV-Zweigstelle (PDF, 132.62 kB) | Download | 0 | Medienmitteilung AHV-Zweigstelle |