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Einwohnergemeindeversammlung

14. Sept. 2020, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
Ausführliche Rechnung 2019 Download 0 Ausführliche Rechnung 2019
Rechnung 2019 Download 1 Rechnung 2019
GV-Vorlagen inkl. Rechnung 2019 Download 2 GV-Vorlagen inkl. Rechnung 2019
Geschäftsbericht 2019 Download 3 Geschäftsbericht 2019
Kurzprotokoll GV 14.9.2020 Download 4 Kurzprotokoll GV 14.9.2020
GV-Protokoll 14.9.2020 Download 5 GV-Protokoll 14.9.2020