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Parkieren auf öffentlichem Grund

Für das Parkieren von Fahrzeugen werden in Cham Gebühren erhoben und/oder die Parkierungsdauer zeitlich begrenzt. Damit der öffentliche Grund möglichst verkehrsfrei bleibt, sollen Fahrzeuge, falls möglich, im Untergrund parkiert werden. Parkplätze bieten die öffentlichen Parkhäuser Mandelhof, Lorze, Coop oder Neudorf im Zentrum Chams.

Für oberirdisches Parkieren ist Cham in unterschiedliche Parkierungszonen eingeteilt. Im Zentrum von Cham, rund um die öffentlichen Nutzungen (AndreasKlinik, Schulanlage Röhrliberg) und im Freizeitgebiet (See, Eizmoos), werden ab der 16. Minute Gebühren erhoben. Im Wohn- und Arbeitsgebiet ist die Parkdauer zeitlich begrenzt (blaue Zone). Denn diese Parkplätze sollen Anwohnenden, Besuchenden, Mitarbeitenden und Kunden zur Verfügung stehen.

Nachtparkgebühren
In der Gemeinde Cham ist es nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Automobile und Automobilanhänger über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen gemeindlichen Parkplätzen abzustellen. Die Regelmässigkeit wird durch Kontrollen der Mitarbeitenden der Sicherheitsassistenz der Zuger Polizei eruiert. Die Gebühren werden nach diesen Kontrollen halbjährlich in Rechnung gestellt.
Für allfällige Auskünfte wenden Sie sich an das Polizeiamt.

Tagesparkkarten und Dauerparkkarten (Monats- und Jahresparkkarten) stellt das Polizeiamt gegen Gebühr aus.

Gewerbeparkkarte für Handwerker (1 Tag, 30 Tage oder 300 Tage) sind bei den Einwohnerdiensten erhältlich.

Ausnahmebewilligungen können bei der Abteilung für Verkehr und Sicherheit gegen Gebühr beantragt werden.

Detaillierte Informationen zu den Parkierungszonen und den Tarifen entnehmen Sie der Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund (untenstehender Link).

Sie suchen einen Parkplatz? Die Einwohnergemeinde Cham vermietet auch Parkplätze. Alle Informationen finden Sie hier.

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