OrtsplanungsrevisionVernehmlassung Raumentwicklungskonzept REK Vom 11. Januar – 26. Februar 2021 findet die öffentliche Vernehmlassung des Raumentwicklungskonzepts REK statt. Das REK zeigt, wie sich Cham im Jahr 2040 räumlich präsentieren soll. Drei "Bilder der Zukunft" fügen sich zusammen zur "Vision 2040" und decken ein breites Spektrum an Themenfeldern ab. Das Konzept zeigt einen Zielzustand, welcher in den nachfolgenden Planungsschritten konkretisiert wird und aufgrund dessen konkrete Massnahmen formuliert werden können. Hier finden Sie die drei Pläne und das ergänzende Handbuch, welche zusammen das Raumentwicklungskonzept bilden. In der Zusammenfassung können Sie das Wichtigste zu den Inhalten des REK nachlesen. Mit diesem Onlineformular können Sie an der Vernehmlassung teilnehmen. Anträge zur Revision von Zonenplan und Bauordnung (Nutzungsplanung) Bis Ende Februar 2021 können Anträge für die Nutzungsplanungsrevision eingegeben werden. Diese Anträge werden geprüft und ggf. bei der Revision der grundeigentümerverbindlichen Festlegungen in Zonenplan und Bauordnung berücksichtig. Bitte reichen Sie dazu einen begründeten und unterzeichneten Antrag an die Abteilung Planung und Hochbau, z.H. Jennifer Barmettler, ein. Die Revision wird die Einwohnergemeinde Cham in einem nächsten Schritt nach dem REK zwischen 2021 – ca. 2024 vornehmen. Ziel der Ortsplanungsrevision Die Einwohnergemeinde Cham startete im Frühjahr 2019 in die Ortsplanungsrevision. Dabei werden die gemeindlichen Planungsmittel (Zonenplan, Bauordnung, Reglemente, Richtplan Verkehr, Landschaftsentwicklungskonzept) ganzheitlich überprüft und überarbeitet. Bei der Revision werden einerseits die Änderungen aus dem kantonalen Planungs- und Baugesetz berücksichtigt, zudem fliessen die veränderten räumlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in die Gesamtbetrachtung mit ein. Die Ortsplanungsrevision wird in allen Gemeinden jeweils im Abstand von ca. 15 Jahren durchgeführt und dauert mehrere Jahre. In Cham wurde die letzte Gesamtrevision im Jahr 2007 durch den Kanton genehmigt.
Ablauf der Ortsplanungsrevision Die Ortsplanungsrevision wird in 2 Phasen durchgeführt: 1. Phase: Erarbeitung des Raumentwicklungskonzepts (2019-2021). 2. Phase: Revision der Planungsmittel (Zonenplan, Bauordnung, ggf. Reglemente, Richtplan Verkehr, Landschaftsentwicklungskonzept)
Was ist das Raumentwicklungskonzept (REK)? Das REK zeigt, wie sich Cham im Jahr 2040 räumlich präsentieren soll. Dabei liegt der Fokus darauf, parallel zum absehbaren Wachstum die Qualitäten von Cham zu erhalten, zu stärken sowie neue zu schaffen. Drei "Bilder der Zukunft" fügen sich zusammen zur "Vision 2040" und decken ein breites Spektrum an Themenfeldern ab. Das Konzept zeigt einen Zielzustand, welcher in den nachfolgenden Planungsschritten konkretisiert wird und aufgrund dessen konkrete Massnahmen formuliert werden können. Es dient also als Grundlage für die Überarbeitung von Zonenplan, Bauordnung, Richtplan und Landschaftsentwicklungskonzept. Das REK dient insbesondere der Politik und Verwaltung im Sinne einer Richtschnur bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Für Private (Bevölkerung, Investoren) hat es keine direkte Rechtsverbindlichkeit. Mitwirken beim Raumentwicklungskonzept
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