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Brandschutz / Feuerschau

Der Brandschutz bezweckt den vorsorglichen Schutz von Personen, Tieren und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Bränden und Explosionen.

Der Brandschutz bearbeitet zuhanden des Gemeinderates Gesuche, deren Beurteilung im gemeindlichen Zuständigkeitsbereich liegt; führt die entsprechenden Bau und Schlusskontrollen durch; überprüft periodisch oder auf Weisung des Amtes für Feuerschutz im Einzelfall die Einhaltung der Vorschriften über den vorbeugenden Brandschutz und meldet Feststellungen der zuständigen Behörde; überprüft den Vollzug der turnusgemäss durchgeführten Kaminfegerarbeiten und, soweit notwendig, Reinigung von Feuerungsanlagen.

Für die gemeindliche Feuerschau ist die Gebäudeversicherung des Kantons Zug zuständig. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gebäudeversicherung Zug.

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