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Familienergänzende Kinderbetreuung (Aufsicht und Bewilligung)

Die Abteilung Soziales und Gesundheit ist dafür zuständig, dass die Betreuungsplätze den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und gute qualitative Bedingungen bestehen. Alle Angebote, in denen Kinder unter 12 Jahren regelmässig tagsüber betreut werden, benötigen in der Regel eine Bewilligung und werden von der Abteilung Soziales und Gesundheit beaufsichtigt.

Alle Informationen zum Thema finden Sie hier.

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