Kopfzeile

Inhalt

Bewilligungsgesuch für generell längere Öffnungszeiten für das Gastgewerbe

Kurzbeschrieb
Gesuch für generell längere Öffnungszeiten in einem Gastgewerbebetrieb

Generelle Information
Die Öffnungszeiten für gastgewerbliche Betriebe sind gemäss <LINK §12 des Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996 von 05.00 bis 24.00 Uhr. Der Gemeinderat kann eine generelle Verlängerung der Öffnungszeit bewilligen.

Ergebnis
Das ausgefüllte Gesuchsformular muss ausgedruckt und der Gemeindeverwaltung zugesandt werden.

Kosten
Die Kosten werden nach dem Verwaltungsgebührentarif des Kantons Zug vom 11. März 1974, nach Aufwand, verrechnet.

Bemerkungen
Der Gemeinderat bewilligt eine generelle Verlängerung der Öffnungszeiten, wenn die Prüfung aller Kriterien ergibt, dass der Jugendschutz, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind. Es wird ein Auflage- und Einspruchverfahren durchgeführt.

Vorbedingungen
Gastgewerbliche Bewilligung

Vorgehen

  1. Bestimmungen lesen (Gastgewerbegesetz und Antragsformular)
  2. Formular ausfüllen und abschicken, inkl. Beilagen
  3. Beschluss des Gemeinderates abwarten
  4. Per Rechnung die Gebühren und Alkoholabgaben bezahlen

Formular
Hier geht es zum Online-Formular

Rechtliche Grundlagen
Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz)

Weiterführende Informationen und Dokumente
Gastgewerbegesetz, Gesundheitsgesetz des Kantons Zug

Adresse
Einwohnergemeinde Cham, Polizeiamt
Postfach
6330 Cham
Tel 041 723 87 81
Fax 041 723 87 67

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
montags bis 18.00 Uhr

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt