Kopfzeile

Inhalt

Todesfälle und Bestattungen

Was müssen Sie als erstes unternehmen, wenn eine Person gestorben ist?

Tod zu Hause
Den Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Tel. Nr. 1811 oder 041 211 14 14.
Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus. Erst dann darf die verstorbene Person durch das Bestattungsinstitut in eine Aufbahrungshalle überführt werden.

Tod im Spital oder Heim
Die Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.

Tod infolge eines Unfalls oder Suizids
Polizei benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits,- Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

An welche Amtsstelle wenden Sie sich, um den Tod anzumelden?
Als Angehöriger der von einem Todesfall betroffen ist, wenden Sie sich idealerweise an das Bestattungsamt des Wohnortes. Bevor Sie zu uns ins Gemeindehaus kommen, machen Sie sich bitte zu folgenden Fragen Gedanken:

 

  • Gibt es einen Bestattungswunsch der verstorbenen Person?
  • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Kremation?
  • Wann und wo soll die Bestattung und die Trauerfeier stattfinden?
  • Welchen Grabtyp wünschen Sie (Urnengrab, Urnenwand, Gemeinschaftsgrab, Erdgrab oder bestehendes Grab)?

 

Wichtige Telefonnummern
Auskunft: 1811
Notruf: 144
Polizei: 117
katholisches Pfarramt: 041 780 38 38
reformiertes Pfarramt: 041 780 11 74
Jöri & Partner Bestattungen, Cham: 041 780 20 80
Mischler Bestattungen, Hünenberg: 041 780 70 60
Zimmermann Bestattungen, Zug: 041 711 53 56

Herbststimmung (Foto)

Zugehörige Objekte