Auszüge aus Zivilstandsregistern
- Geburtsschein
- Anerkennungsschein
- Eheschein
- Todesschein
- Familienausweis
- Familienschein
- Personenstandsausweis
- Ausweis über den registrierten Familienstand
- weitere Bestätigungen und Bescheinigungen
Diese Dokumente werden nur an bezugsberechtigte oder bevollmächtigte Personen abgegeben.
Die Gebühren für diese Dokumente richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27. Oktober 1999.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungsamt | 041 723 87 40 | Kontaktformular |
Name |
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Ehe |
Zivilstandsamt |